Leistungen nach §89 SGB XI
Bei den Pflegeleistungen handelt es sich um Leistungen rund um die Körperpflege und Hygiene. Auch hauswirtschaftliche Leistungen und allgemeine Unterstützung im Alltag, können nach Feststellung eines Pflegegrades durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen übernommen werden. Grundlage ist die Beschreibung der Leistungskomplexe der Pflegekassen. Diese können sie bei Ihrer Pflegekasse anfordern. Als Vertragskunde haben sie jederzeit Einsicht in die Vereinbarung, die zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse bestehen.
Mit dem Ziel solange wie möglich in der häuslichen Umgebung zu bleiben, unterstützen wir unsere Klienten dabei ein weitestgehend
selbstständiges Leben zu führen.
Hier einige Beispiele:
- Hilfestellung und Unterstützung der Mobilität
- Körperpflege, angepasst an die Lebenssituation
- Haarpflege
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Fußbäder
- Unterstützung beim zubereiten von Mahlzeiten
- Essenlieferung, täglich frisch gekocht, frische Salate, große Auswahl verschiedener Gerichte
Pflegevertretung/ Ersatzpflege
Verhinderungspflege/Ersatzpflege bei Verhinderung der ständigen Pflegeperson.
Anspruch hat jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad II.
Der Betrag kann als Teil- oder Gesamtbetrag oder stundenweise in Anspruch genommen werden.
Die Verhinderungspflege kann durch eine vertraute Person (Angehörige, Freunde, Nachbarn)oder durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen.
Alternativ kann auch eine vollstationäre Einrichtung (z.B. Pflegeheim) die Ersatzpflege übernehmen.
Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat und eine Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Die Kosten für eine Ersatzpflegekraft trägt die Pflegekasse bis zu einem Betrag von 1.612,00 EUR im Kalenderjahr. Zusätzlich können 50 % des Kurzzeitpflegebetrages für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst bei der Pflegekasse geltend gemacht werden.
Wird die Ersatzpflege von Angehörigen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum II. Grad verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben,übernommen, so erhält er Pflegegeld entsprechend des festgestellten Pflegegrades.
Ein vorheriger Antrag auf Gewährung der Verhinderungspflege oder eine vorherige Genehmigung durch die Pflegekasse ist nicht erforderlich aber ratsam.
Die Erstattung erfolgt nach Rechnungslage der Ersatzpflegeperson oder direkt durch den Pflegedienst bei der Pflegekasse.
Zu beachten ist, dass für die Dauer der Verhinderungspflege die Zahlung des Pflegegelds eingestellt wird, das Geld für die Verhinderungspflege also anstatt des Pflegegelds ausgezahlt wird.
... gehört zur häuslichen Pflege
Die häusliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen. Sie ist neben der Grundpflege Bestandteil des Sozialgesetzbuches (SGB) XI und gehört zur häuslichen Pflege. Leistungsträger ist die Pflegekasse.
Es handelt sich hierbei vor allem um Dienstleitungen, zu nennen wären vor allem:
- Reinigen der Wohnung
- Einkäufe und Besorgungen
- Wäsche waschen und aufhängen und bügeln
- Bettwäsche wechseln
Nach § V SGB
Die Behandlungspflege umfasst alle vom Arzt verordneten Behandlungen und Maßnahmen. Diese in hoher Qualität sicherzustellen ist unsere Aufgabe.
Entsprechend den ärztl. Verordnungen werden alle Maßnahmen von unseren Fachkräften durchgeführt und die Versorgung auch unter schwierigen Bedingungen sichergestellt.
Zur Information eine Auswahl:
- Blutdruck / Blutzuckermessung
- Injektionen
- Infusionsüberwachung
- Medikamentenkontrolle und -gabe
- Wundversorgung
- Versorgung künstl. Ausgänge
aller Art (Stoma, etc.)
- Portversorgung
Bis zuletzt ein Leben in Würde - ist der Wunsch eines jeden Menschen
Die SAPV, die spezielle ambulante Palliativversorgung, ermöglicht es, dass auch Menschen mit aufwändigem Betreuungsbedarf entsprechend Versorgt werden. Ein sog. Palliativ-Care Team arbeitet dabei eng zusammen,
dokumentiert und koordiniert den ständigen Austausch mit dem Hausarzt, dem Krankenhaus, der Apotheke und nicht zuletzt den Angehörigen.
Wer sich entschieden hat, die Palliativpflege einer nahen Person zu übernehmen, sollte sich nicht scheuen, Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die körperliche und psychische Belastung ist für pflegende Angehörige besonders groß.
Bei der SAPV arbeitet ein sogenanntes "Palliative Care Team" eng zusammen. Es besteht aus:
Ärzten mit einer Zusatzausbildung in Palliativmedizin
Gesundheits- und Krankenpflegern mit entsprechender Weiterbildung
Physiotherapeuten
Sozialarbeitern
Psychologen bzw. Psychoonkologen und Seelsorgern
Fahrt und Transport
Voraussetzungen einer Kostenübernahme
Notwendige Fahrtkosten aus zwingenden medizinischen Gründen übernimmt die Krankenkasse im Rahmen einer Krankenbehandlung aus folgendem Anlass:
Stationäre Leistungen. Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus übernimmt die Kasse die Kosten aus zwingenden medizinischen Gründen oder nach Einwilligung der Krankenkasse.
Rettungsfahrten zum Krankenhaus, unabhängig von einer stationären Behandlung.
Nur nach vorheriger Genehmigung: Fahrtkosten im Zusammenhang mit ambulanten Behandlungen im Krankenhaus, ambulanten Operationen im Krankenhaus oder in Vertragsarztpraxen, wenn dadurch eine stationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird.
Zuschüsse nutzen: bis zu 4.000,- € je Umbaumaßnahme
Wohnumfeldverbesserungen sind üblicherweise Maßnahmen zur Verbesserung und Anpassung des häuslichen Umfeldes eines Pflegebedürftigen. Sie sollen die Pflege ermöglichen oder die selbstständige Lebensführung zuhause erleichtern.
Die Vorraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen zur Verbesserung des Wohnumfeldes sind:
Die Pflegekassen zahlen finanzielle Zuschüsse für „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ des Pflegebedürftigen, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.
In der Praxis bedeutet dies, dass es die Möglichkeit gibt, nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
- nach Gewährung einer Pflegestufe/eines Pflegegrades - die Wohnung so anzupassen, dass sie weiterhin längerfristig genutzt werden kann.